• Deutsch
  • English
Education and Health for Carpet Knotting Families

Forderungskatalog

Der Teppichhandel muss den Produzenten / Exporteuren / Lieferanten in den Ursprungsländern deutlich machen, dass der Absatz handgeknüpfter Teppiche in Mitteleuropa stocken wird, wenn nicht ernsthafte Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Kinderarbeit ergriffen werden.

Die nachfolgenden Bedingungen sind die Grundlagen für eine Auftragserteilung und  ergänzen rechtsverbindlich bestehende Einkaufsbedingungen:

  1. Der Produzent / Exporteur / Lieferant verpflichtet sich, keine Teppiche herzustellen / zu liefern, die unter Mitwirkung illegaler Kinderarbeit gefertigt wurden.
  2. Bonded Labour (Schuldknechtschaft oder Sklaverei) ist besonders verachtungswürdig und entspricht nicht der Würde des Menschen. Insoweit Bonded Labour noch praktiziert wird, ist diese per sofort abzuschaffen.
  3. Die Teppichherstellung findet unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen statt.
  4. Produzenten / Exporteure / Lieferanten verpflichten sich, die gesetzlichen  Bestimmungen des jeweiligen Landes für die Beschäftigung von Menschen einzuhalten.
  5. Den Kindern von Knüpfern ist ein Schulbesuch zu ermöglichen. Dementsprechend verpflichten sich Produzenten / Exporteure / Lieferanten, soweit keine staatlichen Schulen vorhanden sind, den Bau von Schulen und deren Betrieb  zu fördern.
  6. In allen Betrieben der Produzenten / Exporteure / Lieferanten und deren Subunternehmen wird eine medizinische Grundversorgung für Knüpfer und deren Familien sichergestellt.
  7. Allen Beschäftigten der Produzenten / Exporteure / Lieferanten und deren Subunternehmern wird der im jeweiligen Land vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt.
  8. Die Produzenten / Exporteure / Lieferanten sind einverstanden, dass diese  Einkaufsbedingungen für Teppiche, auch unter Mithilfe von Hilfsorganisationen,  überprüft werden.
  9. Die Produzenten / Exporteure / Lieferanten sind sich darüber klar, dass bei einem Verstoß gegen diese Einkaufsbedingungen eine ’schwarze Liste’ über sie geführt wird.

Nichteinhaltung der Einkaufsbedingungen gibt dem Käufer das Recht, sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Verkäufer von weiteren Lieferungen auszuschließen.

Der Käufer behält sich das Recht vor, den Verkäufer wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig zu machen.