Forderungskatalog


Der Teppichhandel muss den Produzenten/Exporteuren in den Ursprungsländern deutlich machen, dass der Absatz handgeknüpfter Teppiche in Mitteleuropa stocken wird, wenn nicht ernsthafte Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Kinderarbeit ergriffen werden.

 

Die nachfolgenden Bedingungen sind die Grundlagen für eine Auftragserteilung und ergänzen rechtsverbindlich bestehende Einkaufsbedingungen:

 

1    Die Hersteller/Lieferanten verpflichtet sich, keine Teppiche herzustellen / zu liefern, die

      unter Mitwirkung illegaler Kinderarbeit gefertigt werden.      

  

2    Bonded Labour (Schuldknechtschaft oder Sklaverei) ist besonders verachtungswürdig

      und entspricht nicht der Würde des Menschen. Insoweit Bonded Labour noch      

      praktiziert  wird, ist diese per sofort abzuschaffen.

 

3    Die Teppichherstellung findet unter menschwürdigen Arbeitsbedingungen statt.

 

4    Hersteller/Lieferanten verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen

      des jeweiligen Landes für die Beschäftigung von Menschen einzuhalten. 

 

5    Den Kindern von Knüpfern ist ein Schulbesuch zu ermöglichen. Dementsprechend

      verpflichten sich Hersteller/Lieferanten, soweit keine staatlichen Schulen vorhanden   

      sind,  den Bau von Schulen und deren Betrieb zu fördern.

 

6    In allen Betrieben der Hersteller/Lieferanten und deren Subunternehmen wird eine   

      medizinische Grundversorgung für Knüpfer und deren Familien sichergestellt.

 

7    Allen Beschäftigten der Lieferanten und deren Subunternehmern wird der im   

      jeweiligen Land vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt.

 

8.   Die Hersteller/Lieferanten sind einverstanden, dass diese Einkaufsbedingungen für   

      Teppiche auch unter Mithilfe von Hilfsorganisationen überprüft werden.

 

9    Die Hersteller/Lieferanten sind sich darüber klar, dass bei einem Verstoß gegen

      diese  Einkaufsbedingungen eine 'schwarze' Liste über sie geführt wird.

 

Nichteinhaltung der Einkaufsbedingungen gibt dem Käufer das Recht, sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Verkäufer von weiteren Lieferungen auszuschließen.

Der Käufer behält sich das Recht vor, den Verkäufer wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig zu machen.